tERMINABSAGE
LIEBE KUNDEN UND KUNDINNEN,
IN DER VERGANGENHEIT IST ES LEIDER MEHRMALS VORGEKOMMEN, DASS TERMINE ZU KURZFRISTIG (NICHT INHERHALB 24H) ODER GAR NICHT ABGESAGT WURDEN.
ICH MÖCHTE AN DIESER STELLE DARAUF HINWEISEN, DASS ICH AUFGRUND DER VERPASSTEN EINNHAMEN UND DER DADURCH ENSTEHENDEN AUSFALLKOSTEN, FÜR MEINE DIENSTLEISTUNGEN EINE AUSFALLENTSCHÄDIGUNG ERHEBEN MUSS.
ICH BITTE UM IHR VERSTÄNDNIS DAS ICH BEI EINER KURZFRISTIGEN ABSAGE DES TERMINS DIE NICHT INHERHALB VON 24 STUNDEN GETÄTIGT WURDE EINE AUSFALLENTSCHÄDIGUNG VON 50% IN RECHNUNG STELLEN MUSS.
EINE FRÜHZEITIGE ABSAGE DES TERMINS HILFT MIR DABEI DEN TERMIN ANDERWEITIG ZU VERGEBEN UND DADURCH AUSFALLKOSTEN ZU VERMEIDEN.
ICH DANKE FÜR IHR VERSTÄNDNIS